Warum zum Wahlarzt gehen?

Beim Wahlarzt sind die Behandlungskosten von den PatientInnen selbst zu tragen.

 

Allerdings können alle bezahlten Behandlungskosten bei der Krankenkasse eingereicht werden, und werden von dieser zum Teil wieder rückerstattet.

Die Höhe der Rückerstattung ist von der jeweiligen Kasse abhängig.

 

In jedem Fall unterstütze ich meine Patientinnen dabei und reiche jede bezahlte Rechnung bei ihrer Kasse ein.

Die Kasse überweist dann den Betrag auf das bei mir bekannt gegebene Konto.


Die Gründe, trotzdem zu mir als Wahlärztin zu kommen sind:

  • Keine Wartezeit
  • flexible Termingestaltung
  • Zeitliche Zuwendung nach Bedarf
  • Langfristige und kontinuierliche Betreuung durch eine junge Fachärztin